Kobalt
Kobalt gilt als Stoff, der unter Anwendung der Europäischen Verordnung über Medizinprodukte (MDR) nur sehr beschränkt verwendet werden darf (höchstens 0,1 % Massenanteil).
Darüber hinaus müssen die Hersteller bei einer Verwendung von Kobalt besondere Rechtfertigungsgründe vorlegen.
Die Hersteller von Kobalt-Chrom Legierungen haben diese Rechtfertigungsgründe gemeinsam erarbeitet. Dazu liegt eine Kurz-und eine Langfassung vor.
Die englischen und französischen Versionen der Texte stellt der VDDI gerne zur Verfügung.